Bulletin Nr. 14-2017
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- Kategorie: DVRK
- Veröffentlicht am Freitag, 24. Februar 2017 17:55
- Geschrieben von estro
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23. Februar 2017
Stellungnahme des Sprechers des Juristenkomitees Koreas
Am 13. Februar bekam in Malaysia ein Bürger unserer Republik mit Diplomatenpass vor dem Einstieg ins Flugzeug plötzlich einen Herzinfarkt und starb auf dem Weg zum Krankenhaus.
Eigentlich bestätigten das malaysische Außenministerium und die Seite des Krankenhauses, sein Tod sei auf Herzinfarkt zurückzuführen, und teilten unserer Botschaft in Malaysia mit, die das Konsulschutzrecht auf die DVRK-Bürger ausübt, es sei beschlossen, seinen Leichnam unserer Botschaft zu übergeben und ihn zu kremieren.
Demnach forderte unsere Botschaft dazu auf, die Identität des Gestorbenen festzustellen und diesen Leichnam zu übergeben.
Sobald aber an jenem Abend ein konservatives Massenmedium Südkoreas behauptete, dass dieser Bürger laut der „Nachricht der Regierung“ durch Gift von irgendjemandem getötet wurde, mischte die Geheimpolizei in Malaysia in diese Affäre ein, machte diese Vermutung zur vollendeten Tatsache und stellte die Leichenöffnung auf. Daher wurde die Frage kompliziert.
Unsere Botschaft beleuchtete klar und eindeutig, es sei unnötig, den Leichnam zur Feststellung der Todesursache zu öffnen, weil unser Bürger wegen des Herzinfarkts starb. Überdies könne der Leichnam des Gestorbenen mit Diplomatenpass niemals geöffnet werden, weil er nach der Wiener Konvention eine exterritoriale Existenz ist.
Aber die malaysische Seite ignorierte nicht nur unsere gerechte Forderungen und Völkerrechte und öffnete ohne irgendeine Vereinbarungen mit uns oder unsere Anwesenheit gewaltweise den Leichnam, sondern auch redete davon, ohne Veröffentlichung der Obduktionsergebnisse sogar die 2. Leichenöffnung zu versuchen.
In der Stellungnahme am 22. Februar verurteilte der Sprecher des Juristenkomitees Koreas das als unverhohlene Beeinträchtigung der Souveränität unserer Republik, grobe Verletzung am Menschenrecht und inhumanitäre Handlung.
Die Stellungnahme erwähnte, es sei ernsthaft, dass solche ungerechte Handlungen der malaysischen Seite gleichzeitig mit dem Rummel der südkoreanischen Behörde gegen unsere Republik inszeniert werden. Dann wurde sie wie folgt fortgesetzt.
Bevor die Obduktionsergebnisse veröffentlicht wurden, begannen die konservaten Massenmedien Südkoreas hartnäckig bloße Gerüchte in Umlauf zu setzen, dass „dieser Bürger von zwei Mitgliederinnen der nordkoreanischen Hauptverwaltung für die Aufklärung vergiftet wurde“. „Das sei ja sicher eine Handlung Nordkoreas.“
Am 14. Februar, am nächsten Tag nach dem Tod unseres Bürgers, brach im Blauen Haus ein Lärm los und wurde am 16. Februar eine Ministersitzung abgehalten. So erschien die Reaktion Südkoreas auffallend. Schließlich wurde sogar der Einsatz von „THAAD“ unverhohlen zur Debatte gestellt, der in keinerlei Zusammenhang mit dem Sterben unseres Bürgers ist.
Das zeugt anschaulich davon, dass die südkoreanische Behörde den diesmaligen Vorfall im Voraus vorhergesehen und sogar dementsprechendes Szenarium gezeichnet hat.
Aber nur Malaysia wendet sich von solcher Tatsache. Das ist ja wahrhaft bedauerlich.
Weil unser Bürger in Malaysia starb, sollte die malaysische Regierung die größte Verantwortung dafür tragen.
Das unfreundliche Benehmen der malaysischen Seite kam bei der Frage über das Übergeben vom Leichnam noch anschaulicher zum Ausdruck.
Falls der Leichnam in gesetzwidriger und unmoralischer Weise geöffnet und gerichtsmedizinische Identifizierung durchgeführt wurde, müsste sie gebührenderweise den Leichnam übergeben. Aber unter dem erdenklichen törichten Vorwand, es sei nach dem malaysischen Gesetz unmöglich, den Leichnam zu übergeben, bevor die Seite der Familie des Gestorbenen sein DNA-Exemplar vorlegt, übergibt bisher die obige Regierung uns keinen Leichnam.
Das zeigt, dass die malaysische Seite ohne Berücksichtigung der Völkerrechte und des menschlichen Morals die Übergabe des Leichnams politisieren und irgendeines übelsinniges Ziel erreichen will.
Am Anfang dieses Vorfalls redete sie lautstark davon, dass der Mordverdächtige festgenommen wurde. Aber danach wurde kaum erwähnt.
Das ist ja zu unlogisch, dass nach der Aussage der Mordverdächtigen dieser Bürger vergiftet wurde, weil sie „seinen Kopf mit der Flüssigkeit wie Öl balsamiert hatten“. Worin gibt es solchen Giftstoff, dass die Frau, die mit dem Gift ihre Hand gestrichen hat, nicht sterben und damit balsamierter Mensch ums Leben kommen lässt?
Wir haben schon gemeinsame Untersuchung für richtige Erklärung dieses Vorfalls unterbreitet und beleuchteten, dazu bereit zu sein, unsere Juristendelegation zu schicken.
Wir sind darauf abgezielt, dass die Juristendelegation direkt an Ort und Stelle die Mordverdächtigen trifft, sich ihre Aussagen anhört, bestätigen, nach wessen Direktive sie gehandelt haben, auch ein Gespräch mit unserem Bürger führt, den Tatort und Multimedia-Daten ausführlich untersucht und die Vorfalluntersuchung gerecht zum Schluss bringt.
Wir werden allerlei Versuche über die Diffamierung des Ansehens eines würdevollen starken Landes der Souveränität und der Atommacht niemals zulassen und die schwarzen Verhältnisse des diesmaligen Vorfalls bis ins letzte ans Licht bringen.
Wir werden künftiges Benehmen der malaysischen Seite verfolgen.
Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea
Glinkastraße 5-7, 10117 Berlin
Tel.: (030) 20625990
Fax: (030) 2293191
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